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Allgemeines Steuerrecht | Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene: Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs
Der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl 2020 I S. 498) und dessen Ergänzungen ( BStBl 2020 I S. 543) wird laut über den hinaus auf alle Maßnahmen verlängert, die bis durchgeführt werden. Darüber hinaus wird der Katalog von steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen erweitert.