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Umsatzsteuer | Kein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei Überschreiten der Umsatzgrenze
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wirkt so lange, bis er nach § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG widerrufen wird. Überschreitet der Unternehmer die Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 UStG in den Jahren, in denen er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und Umsatzsteuer angemeldet hat, stellt dies weder einen Widerruf des Verzichts dar noch führt dies in sonstiger Weise zu einem Verzicht. Durch die Überschreitung der Umsatzgrenze und anschließende Unterschreitung der Umsatzgrenze beginnt also der fünfjährige Bindungszeitraum nicht neu.
Der Kläger [i]Kläger überschritt in zwei Jahren die Umsatzgrenzeeröffnete 2006 ein Unternehmen und optierte zur Regelbesteuerung, verzichtete also nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG auf die Kleinunternehmerregelung. Er gab seit 2006 bis einschließlich 2016 Umsatzsteuererklärungen ab, in denen er die Umsatzsteuer anmeldete. In den Jahren 2011 und ...