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Steuerrecht | Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 endet erst – weitere Verlängerung bis absehbar
Das BMF verlängert die Abgabefrist des § 149 Abs. 3 AO für Steuererklärungen 2019, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe gefertigt werden, um einen Monat bis zum . Die Fristverlängerung erfolgt wegen der Belastungen aufgrund der Corona-Krise, insbesondere der Belastung durch die Mitwirkung bei Anträgen auf Coronahilfen.
Nach [i]Deutscher Steuerberaterverband: Fristverlängerung bis 31.8.2021 den Informationen des Deutschen Steuerberaterverbandes soll das BMF sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum – und damit um ein halbes Jahr – zugesagt haben. Eine offizielle Mitteilung des BMF gibt es hierzu aber noch nicht.