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StuB 1/2021 S. 47

Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2019

Die Koalitionspartner haben sich laut Medienberichten am auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum geeinigt.

Hintergrund: Das BMF hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater bislang um einen Monat, also bis zum , verlängert.

Die Fraktionen führen in ihren Pressemitteilungen aus:

  • Steuerberater sollen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.

  • Den Vorschlag zur Fristverlängerung haben die Koalitionsfraktionen am mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei wurde sichergestellt, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvor...

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