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StuB 1/2021 S. 36

Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge ab Januar

Der Bundesrat hat am dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zugestimmt. Damit steigen u. a. das Kindergeld sowie die Kinderfreibeträge ab dem nächsten Jahr.

Kindergeld steigt um 15 € je Kind

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab um 15 € pro Monat und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 €, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 € pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 € um 288 € auf 5.460 €.

Anhebung der Freibeträge

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 € auf 2.928 € erhöht. Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Stpf...

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