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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Wegfall des Verschonungsabschlags
Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei der Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags (Bezug: § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 ErbStG a. F). ,
(1) Der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG in der im Streitjahr 2010 gültigen Fassung (im Folgenden: ErbStG a. F.) blieb nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG a. F. insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag). Der Vers...