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Einkommensteuer | Aufteilung der Globalbeiträge für 2021
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen für den VZ 2021 angepasst (, NWB WAAAH-64930).
Hinweise: Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Gleiches gilt nunmehr auch für das Vereinigte Königreich (GB).