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Bundesrat stimmt verlängerten Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu
Der Bundesrat hat am der Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld zugestimmt. Damit gilt die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 % ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, bis Ende des Jahres 2021.
Zudem werden die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen insoweit verlängert, als das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.
Auch wird die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls nicht mehr daran geknüpft, dass die Qua...