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StuB 1/2021 S. 32

Kabinettsbeschluss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am den vom BMF und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) beschlossen. Das FISG setzt die zentralen Elemente des Aktionsplans zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht um. Wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind (vgl. BMJV vom ):

1. Verschärfung des Bilanzkontrollverfahrens

Das zweistufige, auf konsensuale Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Es wird künftig stärker staatlich-hoheitlich geprägt sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll mehr Kompetenzen ...

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