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BMF 18.12.2020 IV C 4 - S 2223/19/10003 :006

Steuerrecht | BMF verlängert Corona-Erleichterungen im Bereich der Spenden und des Gemeinnützigkeitsrechts

Das BMF verlängert den zeitlichen Anwendungsbereich seiner (BStBl. 2020 I S. 498) und (BStBl. 2020 I S. 543) um ein Jahr bis zum . Mit diesen Schreiben hatte das BMF den Spendenabzug vereinfacht zugelassen, wenn Spenden an Wohlfahrtsorganisationen zugunsten Betroffener der Corona-Krise geleistet werden.

Außerdem hatte das BMF Spendenaktionen gemeinnütziger Vereine sowie die Mittelverwendung zugunsten der von der Corona-Krise Betroffenen unterstützt sowie Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen bis zum steuerlich begünstigt. Diese Erleichterungen und Begünstigungen werden nun bis zum gewährt.

Hinweis:

Des Weiteren aktualisiert das BMF den bisherigen Abschnitt VII...

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