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Steuerrecht | BMF verlängert Corona-Erleichterungen im Bereich der Spenden und des Gemeinnützigkeitsrechts
Das BMF verlängert den zeitlichen Anwendungsbereich seiner (BStBl. 2020 I S. 498) und (BStBl. 2020 I S. 543) um ein Jahr bis zum . Mit diesen Schreiben hatte das BMF den Spendenabzug vereinfacht zugelassen, wenn Spenden an Wohlfahrtsorganisationen zugunsten Betroffener der Corona-Krise geleistet werden.
Außerdem hatte das BMF Spendenaktionen gemeinnütziger Vereine sowie die Mittelverwendung zugunsten der von der Corona-Krise Betroffenen unterstützt sowie Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen bis zum steuerlich begünstigt. Diese Erleichterungen und Begünstigungen werden nun bis zum gewährt.
Des Weiteren aktualisiert das BMF den bisherigen Abschnitt VII...