Wirtschaftsprüfung | Prüfung von Wirecard durch die EZB (hib)
Die Bundesregierung sieht die geltenden Regelungen zu Inhaberkontrollverfahren bei Kreditinstituten als ausreichend an. In einer Antwort (BT Drucks. 19/23685) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drucks. 19/23040), schreibt sie außerdem, dass die Regularien europaweit harmonisiert und nationale Sonderregelungen grundsätzlich nicht möglich sind. Unter dem Eindruck des Wirecard-Falls gibt es aber Vorschläge, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter stärken sollen.
In der Antwort wird auch der grundlegende Ablauf eines Inhaberkontrollverfahrens erläutert. Die Europäische Zentralbank (EZB) fällt dabei die Entscheidung, die benötigten Unterlagen werden von der BaFin zusammengestellt. Zur Arbeit der EZB kann die Bundesregierung allerdings keine Auskunft geben, auch zur Prüfung im Falle Wirecard muss die EZB direkt befragt werden. Die EZB hat allerdings die Einschätzung der BaFin und der Bundesbank geteilt, dass die Wirecard AG nicht als Finanzholding-Gesellschaft einzustufen ist.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1410 (JT)
Fundstelle(n):
NWB HAAAH-67096