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BMF - IV B 3 -S 1301 Schz - 27/98 BStBl 1998 I 1392

DBA Deutsch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen vom ; Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den vorgeschlagenen Ergänzungen der Verständigungsvereinbarung zu Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz zugestimmt. Sie hat aber angeregt, den im Entwurf verwendeten Begriff ”Regelbesteuerung” durch den Begriff ”ordentliche Besteuerung” zu ersetzen. Der Text des BMF-Schreibens, das im BStBl Teil I veröffentlicht wird, lautet daher wie folgt:

Bei den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 5. bis wurde auch die Frage erörtert, wie die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz vermieden werden kann. Die Gespräche führten zu folgendem Ergebnis:

  • Nach Art. 21 DBA können Unterhaltszahlungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur im anderen Staat besteuert werden.

  • Für Unterhaltszahlungen, die eine in Deutschland ansässige natürliche Person zahlt, werden beim Zahlenden bei der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens dieselben steuerlichen Abzüge gewährt...

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BMF v. 05.11.1998 - IV B 3 -S 1301 Schz - 27/98

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