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Finanzgericht Hamburg   v. - 4 K 47/20

Gesetze: UZK Art. 116 Abs. 6 ; AO § 233 ; AO § 233a; AO § 236

Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

Leitsatz

1. Die Vorschrift des Art. 116 Abs. 6 UAbs. 1 UZK findet auf die Anfechtung von Abgabenfestsetzungen im Rechtsbehelfsverfahren keine Anwendung.

2. Die Regelung des Art. 116 Abs. 6 UAbs. 1 UZK ist erst auf die seit dem entstandenen Zollschulden anwendbar.

3. Durch die unionsrechtliche Normierung des Art. 116 Abs. 6 UAbs. 1 UZK sind allein Zinsansprüche auf Erstattungsbeträge ausgeschlossen, nicht aber auch Prozesszinsen, die sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAH-67050

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg v. 25.09.2020 - 4 K 47/20

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