Corona | Erleichterung für Offenlegung 2019 (BfJ)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag am endet, vor dem kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.
Hintergrund ist die andauernde COVID-19-Pandemi.
Zur Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 s. unsere Online-Nachricht v. 18.12.2020.
Quelle: BfJ Pressemitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
NWB FAAAH-66988