Corona | Fristverlängerung Erklärungen 2019
Die Koalitionspartner haben sich am auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum geeinigt.
Hintergrund: Die BStBK machte Anfang Dezember darauf aufmerksam, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum , verlängert werden soll (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.12.2020).
Die Fraktionen führen in ihren Pressemitteilungen aus:
Steuerberater sollen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.
Den Vorschlag zur Fristverlängerung haben die Koalitionsfraktionen am mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei wurde sichergestellt, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.
Nachricht aktualisiert am : Zur Fristverlängerung zum lesen Sie unsere Online-Nachricht v. 21.12.2020.
Lesen Sie hierzu einen Beitrag in unserem NWB Experten-Blog.
Zur Erleichterung für die Offenlegung 2019 s. unsere Online-Nachricht v. 18.12.2020.
Quelle: SPD Fraktion, CDU/CSU Fraktion; Pressemitteilungen v. 17.12.2020, BStBK Pressemitteilung v. 18.12.2020, DStBV Pressemitteilung v. 18.12.2020 (JT)
Fundstelle(n):
NWB BAAAH-66985