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BMF - IV D 3 - S 1301 Dän - 19/99 BStBl 2000 I 310

DBA Dänemark Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen;
Übergang Dänemarks von der Steuerfreistellung zur Steueranrechnung für bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 24 Abs. 2 Buchstabe a, Art. 45 Abs. 1 Buchstabe b)

Das dänische Parlament hat am durch Änderung des ”Gesetzes über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland vom ” beschlossen, gem. Art. 45 Abs. 1 Buchstabe b DBA-Dänemark bei Arbeitslöhnen, die nach Art. 15 Abs. 1 und 3 in Deutschland besteuert werden können, von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode des Art. 24 Abs. 2 Buchstabe a überzugehen, wenn die in Dänemark ansässigen Arbeitnehmer nach der EU-Verordnung 1408/71 nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Für Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und Sozialversicherungsbeiträge leisten, bleibt es bei der Freistellungsmethode.

Die Neuregelung gilt ab . Aufgrund einer Übergangsregelung ist die Vorschrift für die am bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse erst ab anzuwenden.

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BMF v. 21.02.2000 - IV D 3 - S 1301 Dän - 19/99

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