Gesetzgebung | Regierungsentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (BMJV)
Das Bundeskabinett hat am die vom BMJV und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.
Hintergrund: Mietspiegel sind in Deutschland Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen.
Das Reformvorhaben umfasst zwei Entwürfe:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV).
Die Entwürfe sehen u.a. vor:
Die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden (Mietspiegelreformgesetz).
Mit der Mietspiegelverordnung sollen Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festgelegt werden.
Ausblick
Der Regierungsentwurf für ein Mietspiegelreformgesetz wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie soll zeitgleich mit dem Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten.
Die Regierungsentwürfe sind auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV Newsletter v. (JT)
Fundstelle(n):
KAAAH-66810