Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenz einer KG | Akteneinsicht des Kommanditisten
Dem Kommanditisten kann Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur gewährt werden, wenn er ein rechtliches Interesse hieran glaubhaft macht. Stützt der Kommanditist sein Interesse auf eine mögliche Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter (§ 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB), genügt es, wenn er darlegt und glaubhaft macht, dass er entweder eine Einlage nicht vollständig erbracht oder Ausschüttungen von der Gesellschaft erhalten hat.
Ein Akteneinsichtsrecht (§ 299 Abs. 2 ZPO) kommt in Betracht, wenn der Kommanditist zu seiner Verteidigung gegen eine mögliche Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter Informationen aus der Insolvenzakte benötigt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn er gesellschaftsintern auf die Erhebung des Widerspruchs g...