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Umsatzsteuer | BMF fasst die umsatzsteuerlichen Folgen des Brexits zusammen
Das BMF äußert sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Brexits. Zwar ist das Vereinigte Königreich am aus der EU ausgetreten; bis zum galt aber ein Übergangszeitraum, in dem das Umsatzsteuerrecht weiterhin galt.
Ab dem ist nun zu unterscheiden (Rz. 2 bis 5):
Großbritannien (ohne Nordirland!) gilt als Drittlandsgebiet;
Nordirland gilt im Bereich der Dienstleistungen ebenfalls als Drittlandsgebiet;
Nordirland [i]Bei Warenlieferungen gilt Nordirland weiterhin als EU-Staat gilt im Bereich der Warenlieferungen als EU-Staat, da für Nordirland insoweit ein besonderer Status im „Protokoll zu Irland/Nordirland“ gewährt wurde. Dies hat zur Folge, dass Warenlieferungen nach Nordirland auch weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt werden.
Außerdem [i]Warenlieferungen über den Jahreswechsel geht es in dem BMF-Schreiben um...