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DBA Besteuerung von Dividendenausschüttungen einer kroatischen GmbH nach dem DBA-Jugoslawien
Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Dividendenausschüttungen einer kroatischen GmbH an einen deutschen Anteilseigner nach dem im Verhältnis zu Kroatien weitergeltenden DBA-Jugoslawien teilt die OFD mit, dass eine Steuerfreistellung in Deutschland als Wohnsitzstaat nicht in Betracht kommt.
Eine Anwendung von Artikel 24 Absatz 1 a) i. V. m. DBA-Jugoslawien scheidet aus, da Artikel 11 ausschließlich die Besteuerung von Dividendenausschüttungen aus deutschen Quellen regelt. Die in Absatz 2 dieses Artikels enthaltene Begriffsbestimmung ist zwar neutral abgefasst; sie könnte daher auch auf Dividendenausschüttungen aus kroatischen Quellen bezogen werden. Dem steht aber die Einleitungsformel in Absatz 2 (”Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck ”Dividenden” bedeutet”) entgegen, nach der die Begriffsbestimmung nur für Zwecke dieses Artikels gilt. Nach der Systematik des DBA folgt hieraus, dass – da auch Art. 8 DBA-Jugoslawien nicht einschlägig ist – Dividendenausschüttungen aus kroatischen Quellen unter Art. 22 ”andere Einkünfte” zu subsumieren sind. Danach hat Deutschland als Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht.
Eine Verständigungsvereinbarung über die Besteuerung von Dividendenausschüttungen kroatischer Gesellschaften...