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BdF - IV A 4 - S 5114 - 5/90 BStBl 1990 I 421

KVStG; Anwendung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom – C-38/88 –
– Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KVStG mit Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG –

Bezug:

I.

Dem EuGH lagen die folgenden zwei Fragen nach Auslegung des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. vom Nr. L 249/25 – EWG-Harmonisierungs-Richtlinie) zur Vorabentscheidung vor:

  1. Können sich Steuerpflichtige (Individuen), die in einem Vertragsstaat ansässig sind, unmittelbar auf Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital vom berufen, nachdem die Frist des Artikels 13 dieser Richtlinie verstrichen ist?

  2. Falls die Frage 1 zu bejahen sein sollte: Ist § 2 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz 1972 der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG vereinbar?

Der  – auf die vorgelegten Fragen wie folgt geantwortet:

  1. Ein Steuerpflichtiger kann sich vor seinem nationalen Gericht auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital berufen.

  2. Die Übernahme von Verlusten einer Gesellschaft durch einen Gesel...

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BMF v. 22.08.1990 - IV A 4 - S 5114 - 5/90

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