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Online-Nachricht - Mittwoch, 23.12.2020

Grunderwerbsteuer: Finanzamt darf Bescheid nicht ändern und Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Tatbestands austauschen

Stellt das Finanzamt durch Bescheid einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang auf einen bestimmten Zeitpunkt fest, darf es den Bescheid nicht dahingehend ändern, dass es einen neuen Zeitpunkt feststellt. Hält es den Zeitpunkt für falsch, muss es vielmehr den Bescheid aufheben und einen neuen Bescheid erlassen; der Zeitpunkt ist nämlich wichtig für die Wertermittlung des Grundstücks.

Hintergrund: Die Grunderwerbsteuer entsteht bei der Übertragung von Grundstücken oder bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften. Liegt ein betroffenes Grundstück außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des für die Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamts, stellt dieses Finanzamt zunächst gesondert fest, dass ein bestimmter Vorgang Grunderwerbsteuer ausgelöst hat, wer als ...