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Track 08-09 | Sponsoring: BFH erkennt hohe Aufwendungen einer Ärzte-GbR im Motorsportbereich an
Der Bundesfinanzhof hat die Aufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR i. H. von rund 100.000 € im Streitjahr für das Sponsoring eines Motorsportlers als Betriebsausgaben anerkannt. Voraussetzung sei, dass für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seinen Leistungen erkennbar wird. Es genüge, wenn die Sponsoringmaßnahmen geeignet und dazu bestimmt sind, das Vertrauen in die freiberuflichen Leistungen zu stärken.
Sehr wichtig für die Beratungspraxis ist die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Sponsoring. Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erzielte einen Erfolg auf der ganzen Linie. Das FG Rheinland-Pfalz hatte in erster Instanz noch die Aufwendungen für das Sponsoring eines Motorsportlers nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Mit dem Argument, die Höhe der Kosten stehe in keinem Verhältnis zu den durch das Sponsoring erzielten Einnahmen.
Eine Sozietät aus zwei Sportärzten, von denen einer auch als Rennarzt tätig war, sponserte einen Motorsportler und hatte dafür im Streitjahr rund 100.000 € aufgewendet. Dieser Betrag wurde d...