Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 07 | Härtefallregelung: Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung
Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung gem. § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist laut Bundesfinanzhof wirtschaftlich unzumutbar i. S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den selbständigen Einkünften steht. Der Bundesfinanzhof hat dies aktuell bejaht bei selbständigen Einkünften von ca. 14.500 € im Streitjahr.
Selbständige sind verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und ihre Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt zu übersenden. Das sorgt insbesondere bei nebenberuflich tätigen Freiberuflern und Gewerbetreibenden immer mal wieder für Verärgerung. Mit Spannung war daher erwartet worden wie sich der Bundesfinanzhof zu der Härtefallregelung positioniert.
Gesetzlich ist geregelt: Die Finanzbehörde muss auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung verzichten, wenn dies für den Steuerpflichtigen entweder wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Schaffung der t...