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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 04 | Forschungszulage: Hilfreiches Muster-Formular der Finanzverwaltung zur Erfassung der Arbeitsstunden

Zur Ermittlung des förderfähigen Anteils der Lohnkosten sind bei der Forschungszulage Aufzeichnungen zu führen, die eindeutig und möglichst zeitnah die geleisteten Arbeitsstunden belegen. Die Aufzeichnungen müssen die tatsächlich erbrachte Gesamtarbeitszeit enthalten sowie die zeitanteiligen Einsätze in den jeweiligen Arbeitsgebieten. Erfreulicherweise hat das BMF jüngst ein Muster für einen Stundenzettel veröffentlicht. Die Verwendung ist allerdings nicht zwingend.

Erst kürzlich haben wir Sie mit unserer November-Ausgabe 2020 umfassend über die neue steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung informiert. Dazu haben wir zwei interessante Ergänzungen.

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Bei selbst forschenden Unternehmen sind die im Lohnkonto ausgewiesenen lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslöhne für eigene Arbeitnehmer maßgeblich. Aber auch nur insoweit, als die Arbeitnehmer tatsächlich in einem begünstigten Vorhaben forschend tätig sind. Es kommt nicht auf die vereinbarte Arbeitszeit an. Zur Ermittlung des förderfähigen Anteils sind daher Aufzeichnungen zu führen, die eindeutig und möglichst zeitnah die geleist...

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