Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 29 | Schenkung: Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern nicht den Wert eines Nießbrauchsrechts
Bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster nicht den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts. Vorausgesetzt, der Nießbraucher ist persönlicher Schuldner des Darlehens. Das ist vorteilhaft für den Beschenkten, weil der für die Schenkungsteuer maßgebliche Wert dadurch niedriger ist.
Als Letztes möchten wir Ihnen noch ein anhängiges Verfahren zur Schenkungsteuer vorstellen. Es geht um die Ermittlung des Wertes eines Nießbrauchsrechts.
Im Streitfall hatte eine Mutter ihrem Sohn zwölf vermietete Eigentumswohnungen geschenkt. Sie behielt sich ein lebenslängliches und unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Die auf dem Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten übernahm der Sohn nur mit dinglicher Wirkung. Persönliche Schuldnerin blieb seine Mutter, die weiter die Zins- und Tilgungszahlungen für die Verbindlichkeiten leistete.
Klar ist: Der Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung. Aber in welcher Höhe? – Im Kern geht es um die Frage: Ob und wie ist es zu berücksichtigen, dass die M...