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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 26 | EuGH-Vorlage: Abzug finaler Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran, ob seine (geänderte) Rechtsprechung, der zufolge finale Verluste aus ausländischen Freistellungsbetriebsstätten nicht bei der deutschen Besteuerung des Mutterhauses berücksichtigt werden können, angesichts der Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH Bestand haben kann. Er hat deshalb den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Betroffene Unternehmen sollten alle streitigen Steuer- und Feststellungsbescheide offenhalten.

Wir beginnen mit einer interessanten Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof – zum Abzug finaler Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte. Also dann, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entzogen ist. – Über dieses Thema haben wir ja schon öfter gesprochen.

Um es kurz zu machen: Der I. Senat des BFH hatte in 2017 unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden: Finale Verluste aus ausländischen Freistellungsbetriebsstätten, die nach nationalem Recht nicht verrechnet werden dürfen, können auch nicht aus unionsrechtlichen Erwägungen bei der deutschen Besteuerung des Mutterhauses berücksichtigt werden. – Jetzt haben die Richter Zw...

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