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Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) zugestimmt. Die aktuelle Gesetzesfassung ergibt sich einerseits aus dem Gesetzentwurf, den der Bundestag am aufgrund der Empfehlungen des Finanzausschusses beschlossen hat sowie aus der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom Diese Gesetzesfassung wird voraussichtlich im Rahmen eines Ergänzungsgesetzes dahingehend vervollständigt, dass:
die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben
eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt auf 42 % ab 2005
erfolgt.
Grob zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:
Einkommensteuer
Der Eingangssatz von ursprünglich 25,9 % in 1998 reduziert sich auf 15 % im Jahr 2005 und der Spitzensteuersatz wird stufenweise von 53 % auf zurzeit 43 % (beabsichtigt: 42 %, s. o.) abgesenkt. Der Tarifverlauf wird gemildert. Der Grundfreibetrag erhöht sich von 12.300,- DM in 1998 auf etwa 15.000,- DM in 2005. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zvE ...