Grundsteuer | Bayern beschließt ersten Entwurf (FinMin)
Bayern setzt ab 2025 auf eine wertunabhängige Grundsteuer. Das vom Bund vorgeschlagene Modell wird in Bayern abgelehnt. Der Regierungsentwurf für das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am vom Bayerischen Ministerrat im ersten Durchgang beschlossen.
Hintergrund: Die Basis der bisherigen, auf Bundesebene geregelten Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, von dem die Länder jedoch abweichen können. Gemäß diesem Bundesgesetz soll die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks bemessen werden.
Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf Kennzahlen:
Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt.
Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 €/qm und für Gebäudeflächen 0,50 €/qm. Für Wohnflächen gibt es einen Abschlag von 30 %, so dass nur 0,35 €/qm angesetzt werden.
Daneben ist u.a. für Gebäude mit sozialem Wohnungsbau und Denkmäler ein zusätzlicher Abschlag vorgesehen.
Die Bemessungsgrundlage wird einmalig zum Stichtag festgestellt und muss nur angepasst werden, wenn sich die Flächen oder die Gebäudenutzung ändert. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer.
Quelle: Staatsministerium der Finanzen Bayern online (JT)
Fundstelle(n):
OAAAH-66210