VollzA 61.
Zweiter Teil: Ausführung der Vollstreckung
Sondervorschriften für die Zollverwaltung
61. Sondervorschriften für die Zollverwaltung
Im Bereich der Zollverwaltung tritt an die Stelle der zuständigen Kasse die Zahlstelle des Hauptzollamts.
Fundstelle(n):
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GAAAA-77747