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BPatG Urteil v. - 6 Ni 29/17 (EP)

Gesetze: Art 2 § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Codieren und Decodieren von Audiosignalen“ – zur Patentfähigkeit

Tatbestand

Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des europäischen Patents 0 931 386 (Streitpatent), das am 13. März 1998, unter Inanspruchnahme der Priorität aus der deutschen Anmeldung 197 30 129 vom 14. Juli 1997, angemeldet und mit Wirkung auch für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden ist. Die Erteilung ist am 5. Juli 2000 veröffentlicht worden. Das Streitpatent ist durch Zeitablauf am 13. März 2018 erloschen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:020920U6Ni29.17EP.0

Fundstelle(n):
JAAAH-66161

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 02.09.2020 - 6 Ni 29/17 (EP)

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