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BVerfG 14.06.1994 1 BvR 1022/88

Kindergeld; | Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende in den Jahren 1986 und 1987

Das BVerfG hat in einer früheren Entscheidung (BVerfGE 82 S. 60) die Kürzungsregelung beim Kindergeld für Besserverdienende für die Zeit bis zum als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Mit Beschluß v. - 1 BvR 1022/88 hat es die Verfassungsbeschwerde eines Kindergeldberechtigten mit drei Kindern zurückgewiesen, die sich gegen die Kürzung des Kindergeldes in den Jahren 1986 und 1987 richtete. Das Gericht hat dabei die aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld ermittelte steuerliche Entlastung mit den Ergebnissen einer Berechnung des durchschnittlichen Sozialhilfebedarfs für Kinder verglichen. Zwar blieb die steuerliche Entlastung hinter den Ergebnissen der Berechnung des durchschnittlichen Sozialbedarfs zurück; die Unterschreitungen waren jedoch so gering, daß sie verfassungsrechtlich nicht zu...

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