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FG Münster Urteil v. - 15 K 2680/18 U

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1; UStG § 14a; MwStSystRL Art 178 Buchst a; MwStSystRL Art 226; UStG § 14 Abs 4 Nr 8

Umsatzsteuer

berichtigungsfähige Rechnung; Mietvertrag ohne offenen USt-Ausweis

Leitsatz

1. Bei Dauerschuldverhältnissen erfüllt ein Vertrag nur dann die Funktion einer Rechnung, wenn in dem Vertrag die USt offen ausgewiesen ist und zudem ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich die Abrechnung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.

2. Der Passus „zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer” im Mietvertrag ohne eine entsprechende Regelung zur Option oder ohne einen Hinweis auf die Ausübung der Option seitens des Vermieters genügt in diesem Fall den Anforderungen an den Ausweis der Umsatzsteuer nicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2020:0929.15K2680.18U.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2021 S. 10
GStB 2021 S. 178 Nr. 5
KÖSDI 2021 S. 22101 Nr. 2
UStB 2021 S. 38 Nr. 2
UAAAH-65865

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FG Münster, Urteil v. 29.09.2020 - 15 K 2680/18 U

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