Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen (BMF)
Das BMF äußert sich zum ermäßigten
Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen und zur
Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2021
(
:001).
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr 12 UStG i. V. m. Nr 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2021 für Gold- und Silbermünzen.
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
VAAAH-65856