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BFH 20.02.1990 VII R 126/89
Umsatzsteuer; | Besteuerung individuell gefertigter Schmuckstücke (§ 12 UStG; Anlage Nr.47 UStG)
Von einem Goldschmied individuell gefertigte Schmuckteile sind nach dem keine Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, sondern Schmuckwaren im zolltariflichen Sinne. Die Umsätze solcher Schmuckteile sind nicht umsatzsteuerermäßigt.