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GK Nr. 12 vom Seite 10

Kaufmannseigenschaften und Firma

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Das für den Kaufmann wichtigste Gesetzeswerk ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Doch wer ist eigentlich Kaufmann und was ist eine Firma? Im allgemeinen Sprachgebrauch kennt man z. B. den Kaufmann für Büromanagement oder für Groß- und Außenhandelsmanagement, doch dies sind keine Kaufleute im Sinne des Gesetzes und nicht jeder, der sich morgens verabschiedet um „in die Firma“ zu gehen, tut das wirklich. Verwirrung über Verwirrung. Dieser Artikel versucht Klarheit in die Begrifflichkeiten Kaufmann, Handelsregister und Firma zu bringen.

Die Kaufmannseigenschaft

Rechtsgrundlagen

§ 1 HGB

(1)

Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2)

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Die Gewerbeordnung gestattet jedem den Betrieb eines Gewerbes (Gewerbefreiheit nach § 1 GewO). Es gelten aber für bestimmte Gewerbe Ausnahmen und Beschränkungen (z. B. Betrieb von Spielhallen, Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler usw.).

Ein Gewerbe ist eine

  • selbstständige

  • planmäßige

  • auf Dauer angelegte

  • auf Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit

  • die nicht zu den freien Berufen gehört.

Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit bedeuten in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausgeübt wird, wie z. B. der gelegentliche Verkauf auf einem Flohmarkt, sondern eine Vielzahl von Geschäften der gleichen Art ständig vorgenommen werden.