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BÜRO Nr. 12 vom Seite 21

Geschäftsgeheimnisse

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen

Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen von sehr großer Bedeutung, oft hängt sogar ihre Existenz davon ab. Aber was ist eigentlich ein Geschäftsgeheimnis? Bereits ein vertrauliches Gespräch, eine E-Mail, ein Produktionsplan, eine neue Konstruktion, Adressen von Kunden und Lieferanten, eine Marketingkampagne oder Geschäftszahlen? Ein weites Feld, für das es eine Vielzahl von Meinungen und Definitionen gibt.

Rechtsgrundlage für den Schutz

Die Mehrzahl der Unternehmen versucht sich durch unterschiedlichste Maßnahmen vor dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen zu schützen oder ihr Recht gerichtlich durchzusetzen. Seit April letzten Jahres gibt es mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) dafür eine neue Rechtsgrundlage.

Rechtsgrundlagen

§ 17 UWG – Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(1)

Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemanden zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah...