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FG Düsseldorf 08.02.1990 5 K 349/85 U

Umsatzsteuer; | Gesellschafter-Geschäftsführer nicht selbständig tätig (§ 2 UStG)

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer übt auch dann eine unselbständige Tätigkeit aus, wenn er mit der Gesellschaft (hier: GmbH) vereinbart hat, daß er die Geschäfte der Gesellschaft als selbständiger Kaufmann führen soll, aber nach dem Gesamtbild der Rechtsbeziehungen die Tätigkeit ihrer Art nach als weisungsabhängig und unselbständig (Vereinbarung eines festen monatlichen Gehalts; keine Einflußnahme auf die Höhe der Entlohnung) zu beurteilen ist ().

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