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Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2020 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen (Teil 1)
Die übrigen Teile dieses Aufsatzes finden Sie unter:
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III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
1. Teilleistungen bei Bauleistungen
Zum Jahresende kann zu erwägen sein, ob Maßnahmen ergriffen werden sollen, aufgrund deren für Leistungen noch der jeweils herabgesetzte Umsatzsteuersatz Anwendung findet. Dazu kann zunächst daran gedacht werden, die umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung noch im Jahr 2020 zum Abschluss zu bringen.
Für Bauleistungen kommt es maßgeblich auf die Abnahme an. Ist keine Abnahme vorgesehen oder geht ihr die bestimmungsmäßige Nutzung voraus (z. B. der Bezug eines Hauses), markiert dies bereits den Zeitpunkt der Lieferung. Unwesentliche Restarbeiten stehen dem Vollzug d...BStBl 2009 I S. 1292