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Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
(1) Bei sog. Wave XXL Papieren, die das Recht des Inhabers verbriefen, während der – allein durch eine Stopp-Loss-Schwelle begrenzten – Laufzeit vom Emittenten einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Basispreis und dem aktuellen Wert des Basiswerts, vermindert um ein Bezugsverhältnis zu verlangen, handelt es sich um Optionsscheine i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2008. (2) Hat der Inhaber des Optionsscheins das Recht, auch bei Durchbrechung der Stopp-Loss-Schwelle eine Abrechnung und einen Differenzausgleich zu verlangen, wird der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG 2008 beendet (Abgrenzung zu , NWB IAAAF-19027, BStBl 2016 II S. 159). (3) Nach der Einführung der Abgeltungsteuer zum werden Verluste aus Knock-out-Zertifikaten als negative Kapitaleinkünfte ...BStBl 2019 II S. 507