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BMF | Qualifizierte Bestätigung einer ausländischen USt-ID
Die im UStAE vorgesehene Regelung zum Nachweis der qualifizierten Bestätigungsabfrage einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wurde vom BMF neu gefasst und dabei von einer Kann- zu einer Muss-Vorschrift abgeändert, was die Nachweismöglichkeiten einschränkt. Dabei werden für Bestätigungsanfragen über das Internet – sowohl für die Anfragen zu einzelnen USt-ID als auch für die Durchführung gleichzeitiger Anfragen zu mehreren USt-ID über die BZSt-Schnittstelle – die Nachweise verbindlich vorgeschrieben. Es scheint zudem, als [i]Zum Nachweis einer qualifizierten Bestätigungsanfragewenn künftig – das Schreiben ist auf nach dem ausgeführte Bestätigungsabfragen anzuwenden – bei Online-Bestätigungsabfragen eine zusätzliche schriftliche Mitteilung durch das BZSt nicht mehr angefordert werden kann.