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FG Baden-Württemberg  v. - 13 K 378/19

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 5 S. 4, EStG § 13 Abs. 5

Teilentgeltliche Betriebsübertragung

unentgeltliche Grundstücksübertragung auf einen Mitunternehmer

Entnahmeprivileg nach § 13 Abs. 5 EStG

Leitsatz

1. Die teilentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist einheitlich zu beurteilen (sog. Einheitstheorie). Nur soweit das Entgelt den (Netto-)Buchwert (das Kapitalkonto) übersteigt, entsteht ein Gewinn des Übergebers; ist das Entgelt niedriger, ist der Buchwert fortzuführen (§ 6 Abs. 3 EStG); es entsteht kein Verlust.

2. Überträgt eine Mitunternehmerschaft ein Grundstück unentgeltlich auf einen ihrer Mitunternehmer und bebaut dieser es innerhalb der Frist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG mit einem selbstgenutzten Wohnhaus, ist für die Übertragung rückwirkend der Teilwert anzusetzen. Das Entnahmeprivileg des § 13 Abs. 5 EStG kommt nicht zum Ansatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 242 Nr. 4
DStRE 2021 S. 826 Nr. 13
EStB 2021 S. 173 Nr. 4
IAAAH-65146

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FG Baden-Württemberg v. 07.08.2020 - 13 K 378/19

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