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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 278/19

Gesetze: AO § 162; AO § 125 Abs. 1; AO § 118; AO § 155 Abs. 1 Satz 1; AO § 164 Abs. 1 Satz 1; AO § 5

Keine Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen bei Ausrichtung der Schätzung an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens - Kein Anspruch auf Vorbehaltsschätzung

Leitsatz

  1. Das Bestreben, die Schätzung an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens durch Berücksichtigung nur der übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Schätzung der Mieteinnahmen unter Berücksichtigung einer Mieterhöhung ohne Ansatz nicht belegter Werbungskosten auszurichten, ist gerade kein zur Nichtigkeit führendes ”bewusstes Schätzen zum Nachteil des Steuerpflichtigen“, sondern zeigt im Gegenteil, dass hier keine Willkürmaßnahme vorliegt.

  2. Der Umstand, dass der Schätzbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, ist kein Indiz für eine missgünstige Intention zur absichtlichen Schädigung oder gar Strafschätzung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 24
DStRE 2021 S. 1007 Nr. 16
KAAAH-65141

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.08.2020 - 9 K 278/19

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