Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung sind nicht unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig?
Sind die Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung entsprechend den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 3a EStG zu berücksichtigen, so dass sie sich über den Höchstbetrag i.S. des § 10 Abs. 4, Abs. 4a EStG hinaus auswirken können, weil nur so im Bedarfsfall im Pflegebereich der Leistungsumfang erhalten werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten/angeordneten Sozialhilfeniveau oder Existenzminimum entspricht (vgl. Entscheidung des )?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().