Arbeitshilfe - Stand: 01.06.2023

Steueranrechnung nach § 34c EStG bei Einkünften aus US-amerikanischen Kapitalgesellschaften und Gewinnen aus der Veräußerung der Beteiligungen - Berücksichtigung von Verlustvorträgen aus den USA im Rahmen der Verhältnisrechnung?

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Berechnung der nach § 34c Abs. 1 Satz 5 EStG anrechenbaren ausländischen Steuer

Wie errechnet sich die nach § 34c Abs. 1 Satz 5 EStG anrechenbare ausländische Steuer, wenn aus demselben Staat positive, formal einer Schedulenbesteuerung (hier: "Capital Gains Tax") unterliegende Einkünfte bezogen werden, die zum Teil in die deutsche Bemessungsgrundlage eingehen und zum Teil nur dem deutschen Progressionsvorbehalt unterliegen, aber insgesamt durch negative Einkünfte aus dem ausländischen Staat (hier: insbesondere Verlustvorträge) gemindert werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAH-64962