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NWB 48/2020 S. 3537

Corona | Überbrückungs- und Novemberhilfe genehmigt

Durch die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ durch die Europäische Kommission ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet den beihilferechtlichen Rahmen auch für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfe (Novemberhilfe Plus). Die Erweiterung des Beihilferahmens bezieht sich auf den Zeitraum vom .

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