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Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften
Das [i]www.bmjv.de, PM v. 4.11.2020BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht.
Der [i]Organisationseinheit als Anknüpfungspunkt berufsrechtlicher RegulierungEntwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften u. a. in der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz vor. Zudem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform rechtsanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Zukünftig soll daher Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr ausschließlich die einzelnen Berufsträger/innen sein, sondern auch die Organisationseinheit, in der diese ihren Beruf ausüben. Grds. sollen alle Berufsausübungsgesellschaften zukünftig zulassungspflichtig sein und Mitglieder der Rechtsanwaltskammern/der Steuerberaterkammern werden. Die bisherigen Mehrheitserfordernisse entfallen, weil sie nicht erforderlich sind, um die Einhaltung der Berufspflichten sicherzustellen.
Über [i]Erleichterung interprofessioneller Zusammenarbeit die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus soll die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert werden. Deren Möglichkeit soll für Rechtsanwält/inn...