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Vorsteuerabzug aus Leistungen, die auch einem Dritten zugutekommen
„Vos Aannemingen BVBA“
Der EuGH nimmt in seiner zu der Frage Stellung, ob ein Vorsteuerabzug aus Leistungen vorgenommen werden kann, die auch einem Dritten zugutekommen.
I. Leitsätze
Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass Ausgaben, die ein steuerpflichtiger Bauträger im Zuge des Verkaufs von Wohnungen in Form von Werbe- und Verwaltungskosten sowie Maklergebühren getätigt hat, auch einem Dritten zugutekommen, dem nicht entgegensteht, dass der Steuerpflichtige die für diese Ausgaben entrichtete Mehrwertsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abziehen kann, wenn zum einen zwischen den Ausgaben und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht und zum anderen der Vorteil für den Dritten gegenüber dem Bedarf des Unternehmens des Steuerpflichtigen nebensächlich ist.
Art. 17 Abs. 2 ...