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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 48/17

Die Beteiligten streiten über eine sachlich-rechnerische Honorarberichtigung wegen Überschreitung des Praxisumfangs im Rahmen eines sog. Job-Sharings für die Quartale IV/04 - III/5 (6. Leistungsjahr) in Höhe von 34.991,60 Euro brutto (34.104,01 Euro netto), IV/05 bis III/06 (7. Leistungsjahr) in Höhe von 62.769,64 Euro brutto (60.907,26 Euro netto), IV/06 bis III/07 (8. Leistungsjahr) in Höhe von 75.922,82 Euro brutto (73.614,77 netto), für die Quartale IV/07 bis III/08 (9. Leistungsjahr) in Höhe von 39.249,30 Euro brutto (38.071,82 Euro netto) und IV/08 bis III/09 (10. Leistungsjahr) in Höhe von 27.082,93 Euro brutto (26.114,17 Euro netto) Euro, zusammen in Höhe von 240.016,29 Euro brutto (232.812,03 Euro netto).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAH-64734

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 27.05.2020 - L 4 KA 48/17

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