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Einkommensteuer – Berücksichtigung von Verlusten aus Goldhandel als negative Progressionseinkünfte i. S. des § 32b EStG (FG)
Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Verlusten als negative Progressionseinkünfte wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung der Vermögenswerte i. S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanz entscheidend in den Vordergrund tritt. Maßgebend ist das Bild des Gewerbebetriebs in Anlehnung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern. Die Grundsätze des Wertpapierhandels, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet, können nicht auf den Han...